Senat stellt Weichen für Teilausschreibung der S-Bahn – Künftig drei Netze
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Berliner Senat die Weichen für die Teilausschreibung der S-Bahn nach Ablauf des bis Dezember 2017 gültigen Verkehrsvertrages gestellt. Aus technischen, wirtschaftlichen und juristischen Gründen soll nun das Gesamtnetz der Berliner S-Bahn zur Vergabe in die Teilnetze „Nord-Süd“,“ Stadtbahn “sowie „Ring“ aufgeteilt werden.
Für das Teilnetz „Ring“ wird in den nächsten Wochen zur Ermittlung des Eisenbahnverkehrsunternehmens als zukünftiger Betreiber ein wettbewerbliches Verfahren eingeleitet. Eine Vergabe dieses Teilnetzes ist besonders dringlich, da die Beschaffung von Neufahrzeugen (ca. 190 Viertelzüge) für dieses Teilnetz in die Wege geleitet werden muss. Die Fahrzeuge der Baureihen 480/ 485 müssen aus technischen Gründen zwingend ersetzt werden. Das Teilnetz Ring wird deshalb gewählt, weil die Baumaßnahmen am Ostkreuz für die Ringbahn fertig gestellt sein werden.
Laut Senat sollen bei der Vergabe Sozialstandards zur Anwendung kommen. Dazu zählen Vorgaben zur Tariftreue, zum Mindestlohn (entsprechend den Bestimmungen des Berliner Vergabegesetzes) sowie Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung.
Einheitliche Tarife, einheitlicher Anstrich, einheitliches Schienen-Netz
Die Fahrgäste sollen nicht unter der Teilung leiden. Es wird auch künftig für das gesamte S-Bahn Netz der VBB-Tarif gelten. Die Fahrgäste können weiterhin mit einem Ticket alle Angebote im ÖPNV nutzen. Es wird vorgegeben, dass die Fahrzeuge einen Außenanstrich in dem bekannten S-Bahn-Design erhalten. Damit bleibt die S-Bahn für die Fahrgäste als einheitliches Produkt wahrnehmbar. Die Passfähigkeit der Netze zueinander und die Integration des S-Bahn-Netzes in den Gesamt -ÖPNV werden von den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, gewährleistet. Der Fahrplan wird weiterhin von diesen vorgegeben und somit für Anschlussverbindungen im S-Bahn-System inkl. Zu -und Abbringer gesorgt.
Vor dem Hintergrund der S-Bahnkrise der letzten Jahre und noch andauernder Probleme will man zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung der Fahrzeugverfügbarkeit gelegt. Für das Teilnetz Ring müssen Neufahrzeuge beschafft werden, die mindestens 30 Jahre sicher, dauerfest und wartungsarm sein müssen. Verantwortlich für die Beschaffung der Fahrzeuge sowie deren Wartung und Instandhaltung ist der zukünftige Betreiber.
Verkehrsvertrag öffentlich
Der Vertrag wird deshalb zwei Leistungskomponenten umfassen – einen Verkehrsvertrag, der das Unternehmen für 15 Jahre zum Betrieb auf dem Teilnetz mit dem von ihm beschafften Fahrzeugen verpflichtet. Die zweite Komponente ist die Verpflichtung zur Instandhaltung und Bereitstellung der Fahrzeuge. Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wird mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert werden. Für Extremfälle schwerer Leistungsstörungen werden die Ländern Berlin und Brandenburg künftig ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn die Länder davon Gebrauch machen müssen, ist der Altbetreiber zugleich verpflichtet, die Fahrzeuge an die Länder oder einem neuen Betreiber herauszugeben.
Gegenüber den Aufgabenträgern sowie der Öffentlichkeit sind umfangreiche Berichts- und Offenlegungspflichten des zukünftigen Betreibers vorgesehen. Bei deren Bewertung soll ein Beirat unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus Parlamenten und Verbänden die Aufgabeträger unterstützen. Das Land Berlin will den Verkehrsvertrag nach Abschluss veröffentlichen. Die Vorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.