Die Zivilisation sichern: faktenbasierte und vertrauenswürdige Autorschaft

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Ab 1. April 2026 treten für Redaktion und die zugrundeliegenden technischen Redaktionssysteme neue interne Regeln in Kraft. Ziel ist, die Schutzvorgaben für den frei schreibenden Autor* auszubauen und diese klar von automatisierten oder fremdgesteuerten «digitalen Nachrichtenquellen» abzugrenzen.

Neue Leitplanken für Redaktion und Technik

Ergänzend zu bestehenden Datenschutz- und Privacy-Vorgaben verlangt das Regelwerk künftig verbindliche Vorgaben für **Humanität**, Rechtskonformität und eine regelbasierte Governance. Diese Leitplanken sollen sowohl organisatorisch als auch technisch implementiert werden.

Redaktionssitzung mit Notizen und Richtlinien am Tisch
Leitplanken für Humanität und Rechtskonformität in der Redaktion.

Redaktionsprozesse sollen demnach so gestaltet werden, dass Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und automatisierte Eingriffe erkennbar sind. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, nur das offenzulegen, was für Sicherheit und Betrieb notwendig ist.

Digitale Vertrauenssysteme gegen Falschinformation

Ein zentraler Punkt ist die Ausstattung der Redaktion mit Systemen, die **Desinformation** und Fehlinformation sowie künstlich erzeugte Inhalte besser identifizieren können. Damit sollen auch ungewöhnliche Telemetrie-Übertragungen auffindbar werden.

Die neuen Werkzeuge sollen Redaktionen unterstützen, Quellenverhalten zu bewerten und Inhalte vor der Veröffentlichung auf Merkmale automatischer Manipulation zu prüfen. Konkrete technische Details werden im Papier nicht vollständig öffentlich beschrieben.

Schutz vor ideologischem Campaigning

In dem Entwurf heißt es, die Vertrauenswürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien werde teilweise durch NGOs wie COORECTIV und HATE-Aid in Frage gestellt. Zur Folge hat das Redaktionsstatut die Einführung einer sogenannten Legal Compliance-List, die nicht vertrauenswürdige Plattformen und Nachrichtenquellen kennzeichnen soll.

Zusätzlich sieht das Regelwerk Vorkehrungen vor, um die Auswirkungen einer möglichen „KI‑Blase“ zu begrenzen. Dabei wird in dem Dokument auf psychische Beeinträchtigungen hingewiesen; Begriffe wie «Gehirnschäden (Brainrot)» werden genannt und als zunehmend relevant beschrieben.

Laut Text besteht die Sorge, dass exzessive Nutzung von KI‑Chatbots die Aufmerksamkeit und grundlegende Fertigkeiten schwächen könnte, die für die Wissensgesellschaft und eine arbeitsteilige Wirtschaft wichtig sind.

Krisenfall‑Vorsorge und analoge Optionen

Wegen des laut Papier ausgeweiteten Kriegs im Mittleren Osten plant die Redaktion Maßnahmen für den Fall eines Totalausfalls des terrestrischen Internets in Berlin. Notfallkonzepte sehen eine Fortsetzung der Berichterstattung auch bei massiven Netzausfällen vor.

Gedruckte Lokalzeitungen und Notfallausgabe auf einem Holztisch
Analoge Optionen als Krisenvorsorge bei Netzausfall.

Als eine Option wird die Schaffung einer analogen Option genannt, die unter anderem die Möglichkeit gedruckter Lokalzeitungen vorsieht. Damit soll Informationszugang auch ohne digitale Infrastruktur erhalten bleiben.

Die Details dieser technischen und organisatorischen Vorkehrungen werden vorerst nicht öffentlich gemacht; sie sollen nur registrierten Partnern und beteiligten Autorinnen und Autoren bekanntgegeben werden.

Änderungen im redaktionellen Fokus

Ab dem 1. April 2026 will die Redaktion ihre Berichterstattung stärker auf Themen wie Selbstversorgung, Krisenvorsorge und Bevölkerungsschutz ausrichten. Diese Schwerpunktsetzung soll Relevanz und Resilienz der Berichterstattung in Krisenzeiten erhöhen.

Hinweis: Unter „Autor*“ werden in dem Dokument Rollen wie Autor, Journalist, Lokaljournalist, Redakteur, Lektor, Reporter, Gastautor und KI‑Lektor (jeweils w/d/m) verstanden. „Digitale Nachrichtenquellen“ umfasst algorithmische und personalisierte Newskanäle, Werbenetzwerke und suggestive Ad‑Funnels.

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