Generalsekretärin von Amnesty International pocht auf ihren Job
Am Freitag verhandelt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Sitzung über den Antrag von Amnesty International (AI), das Arbeitsverhältnis der Generalsekretärin der Sektion Deutschland, Monika Lüke, gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Die hatte sich vor Gericht gegen diese Kündigung gewehrt.
Die Kündigung der AI-Generalsekretärin wurde im Juni 2011 ausgesprochen. Die Freistellung wurde via Bote mitten in der Nacht zugestellt. Das Schreiben kam für die junge Mutter überraschend. Vorstandssprecher, Stefan Keßler, begründete den Rauswurf damals mit einem zerrüttenten Vertauensverhältnis. Über die wirklichen Gründe wurde spekuliert. Es gab Vermutungen, dass Lüke durch ihre Tätigkeit die Reisekosten nach oben getrieben haben soll, dass sie personelle Entscheidungen am Vorstand vorbei getroffen haben soll oder dass gar ihre Scwangerschaft der Grund für die Kündigung gewesen sei. Außenstehende sehen die Ursache in der Organisation selbst. Zwischen Ehrenamtlichen, wie der AI Vorstand, und bezahlten Profis, wie die Geschäftführung, gebe es eine natürliche Diskrepanz, die eben auch eskalieren kann.
Wie dem auch sei, Lüke erhielt ihre ordentliche Kündigung zum 31. März 2012. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt und das Arbeitsverhältnis auf Antrag von AI gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Diese Lösung hatte das Gericht befürwortet, weil eine derartige Auflösung bei leitenden Angestellten mit Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis auch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Aber das sieht Lüke anders. Sie argumentiert dagegen, dass sie nie zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmer berechtigt war. Mit ihrer Berufung wendet sich die Generalsekretärin also erneut gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.