Keimbefall: Säugling nicht an Folgen einer Infektion mit Serratia-Keimen verstorben

Keimbefall: Säugling nicht an Folgen einer Infektion mit Serratia-Keimen verstorben

Am Mittwoch teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in dem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch den Keimbefall auf der „Frühchenstation“ der Charité mit, dass der Säugling nicht an den Folgen einer Infektion mit Serratia-Keimen verstorben ist.

Die Obduktion, welche durch ein Team von auswärtigen Rechtsmedizinern durchgeführt wurde, brachte erste Untersuchungsergebnisse. Danach kann nach vorläufiger Bewertung nicht festgestellt werden, dass der Säugling an den Folgen einer Infektion mit Serratia-Keimen verstorben ist. Den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge ist derzeit davon auszugehen, dass das Kind nach einer hochkomplizierten und riskanten Operation eines natürlichen Todes gestorben ist. Weitere Untersuchungen zur abschließenden Klärung der Todesursache stehen noch aus.

Nähere Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen konnte oder wollte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin derzeit nicht mitteilen. Weitere Ermittlungen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung anderer Kinder durch Infektion mit Serratia-Keimen dauern an.