Bundesverwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten an A100

Bundesverwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten an A100

Das Bundesverwaltungsgericht untersagte auf Antrag des Naturschutzverbandes BUND und mehrerer privater Antragsteller der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch Eilbeschluss, an der für die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 vorgesehenen Trasse bauvorbereitende Maßnahmen durchzuführen.

Dies gilt besonders für die begonnende Freilegung von Teilen der Trasse. Das Gericht begründete diese Enstcheidung damit, dass gegen den Weiterbau der Autobahn mehrere Klagen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Darunter sind auch die der Antragsteller. Auf deren Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. März 2011 die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ausgesetzt, weil das Interesse der Antragsteller am Unterbleiben von Vollzugsmaßnahmen bis zur abschließenden Prüfung ihrer rechtlichen Einwände das Interesse des Landes Berlin an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses überwiegt.

Trotzdem hat die Senatsverwaltung Ende Januar 2012 damit begonnen, ein von ihr erworbenes Kleingartengelände im Trassenverlauf zu beräumen sowie Obstgehölze und Strauchwerk zu entfernen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass derartige Tätigkeiten dem Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses zuzuordnen sind und daher einstweilen nicht durchgeführt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Maßnahmen der Verkehrssicherung, wie sie jedem Grundstückseigentümer obliegen, namentlich die Beseitigung einsturzgefährdeter Baulichkeiten und die Beseitigung von Abfällen.