Harald Range soll Generalbundesanwalt werden
Berlin – Am Freitag hat der Bundesrat dem Vorschlag der Bundesregierung zur Ernennung des derzeitigen niedersächsischen Generalstaatsanwalts Harald Range zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einstimmig zugestimmt.
Damit kann Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dem Bundespräsidenten die Ernennung Harald Ranges vorschlagen.
Zur Person
Harald Range war nach seinem Referendariat ab 1975 Richter in Niedersachsen, unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode. Von 1978 bis 1986 war er Staatsanwalt in Göttingen, bearbeitete dort Wirtschafts- und Umweltsachen und war als Pressesprecher tätig. Von 1986 bis 1989 war Range als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingesetzt. Von 1989 bis Ende 2000 arbeitete er im niedersächsischen Justizministerium und leitete dort ab 1991 das Referat für Strafverfahrensrecht, zuletzt die gesamte Abteilung für Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Seit Anfang Januar 2001 ist Harald Range Generalstaatsanwalt in Celle und damit Leiter der größten Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen, die neben ihren regionalen Zuständigkeiten auch zentrale Aufgaben wahrnimmt, unter anderem im Bereich der Organisierten Kriminalität und Korruption sowie des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN).
Harald Range war von 2004 bis 2006 Präsident der Europäischen Generalstaatsanwaltskonferenz, von 2006 bis 2008 Präsident des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE), eines beratenden Gremiums des Europarates. Bis heute ist er Mitglied der Arbeitsgruppe des CCPE und offizieller Vertreter Deutschlands in diesem Gremium. Harald Range war als sachverständiger Berater für verschiedene internationale Einrichtungen tätig, vor allem in den mittel- und osteuropäischen Staaten.