Stasi-Unterlagen-Gesetz ausgeweitet – Überprüfbarer Personenkreis ausgedehnt
Der Bundesrat hat am Freitag in seiner Sitzung dem Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt. Demnach soll das Gesetz im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur das Vertrauen in öffentliche Institutionen und politische Gremien weiter stärken.
Mit dem Gesetz wird der überprüfbare Personenkreis im öffentlichen Dienst ausgeweitet. Die zum 31. Dezember 2011 auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten verlängern sich bis Ende 2019.
Außerdem erweitert das Gesetz die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen, wovon insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige früherer Stasi-Opfer profitieren sollen. Auch ist die Beschäftigung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR bei der Jahn-Behörde zukünftig unzulässig.