Henkel wettert gegen Herrmann – Herrmann appelliert an Henkel

Henkel wettert gegen Herrmann – Herrmann appelliert an Henkel

Berlin – Am Donnerstag gab Berlins Innensenator Frank Henkel eine Erklärung zu dem Kompromiss zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Besetzern der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule ab.

Der Kompromiss zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Besetzern der Schule sieht vor, dass die verbliebenden Flüchtlinge in der Schule bleiben können. Dafür müssen sie die ersten beiden Stockwerke des Gebäudes räumen. Sie dürfen jedoch weiter die dritte Etage bewohnnen und das Dach betreten. Für den Verbleib in der Schule werden Hausausweise verteilt. Ein Wachdienst soll verhindern, dass weiter Personen in die Schule vordringen, um dort ihr Lager aufzuschlagen.

Nach Henkels Ansicht kommt es jetzt darauf an, dass der Bezirk das Gebäude so sichert, dass eine weitere Besetzung verhindert wird. Er erklärte: “Wenn das Bezirksamt der Auffassung ist, dass es mit den Inhalten der Vereinbarung ordnungsgemäße Zustände in seiner Immobilie herstellen kann, dann liegt das in seiner Verantwortung.” Er persönlich hält es eigenen Angaben zufolge für falsch, Besetzer für ihr Verhalten zu belohnen.

Der Innensenator wetterte auch gegen die Kreuzberger Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann. Er warf ihr vor, dass sie durch ihr monatelanges Wegducken und ihren unberechenbaren Kurs einen enorm teuren und langwierigen Polizeieinsatz zu verantworten hat.

Herrmann appelliere in ihrem Statement von Mittwoch ihrerseits an den Innensenator, dass auch er seinen Beitrag leistet, um zu einer friedlichen Lösung zu kommen. Sie erklärte: “Als oberster Dienstherr der Polizeibeamten in Berlin muss es sein unmittelbares Interesse sein, seine Mitarbeiter nicht unnötig Gefahren auszusetzen. Und es ist tatsächlich so, dass etliche Forderungen der Flüchtlinge nur in seinem Bereich verhandelt oder gar erfüllt werden können. Dieser Verantwortung muss sich der Senator stellen.” Herrmann forderte weiter eine Bleiberechtslösung für die Gruppe nach § 23 Aufenthaltsgesetz zu ermöglichen.

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Kommentare zum Artikel

Es gibt zurzeit 2 Kommentar/e zu dem Beitrag.

  1. Am 03.Jul 2014 schrieb Jörg:

    Vollkommen richtig was der Henkel dort sagt. Für die Erpressung des Staates und die rechtswidrige Besetzung des Gebäudes, gibt es zur Belohnung ein dauerhaftes Bleiberecht, ja nee, ist klar. Da werden sich dann nicht wenige ein Beispiel dran nehmen, garantiert !
    Ich kann es nicht mehr hören : ” Forderungen der Flüchtlinge”….und “Rechte der Flüchtlinge…” ! Wenn ich aus meinem Land fliehen müsste, aus welchen Gründen auch immer, dann würde ich in dem Land wo ich dann leben möchte und eine Aufenthaltserlaubnis erbitte, mich doch ganz strikt an die gesetzlichen Regeln halten. Umgangssprachlich gesagt, die Füße stillhalten und nicht FORDERN !
    Ich habe nichts gegen Flüchtlinge, gerne auch in direkter Nachbarschaft. Es sind Verfolgte und haben viel durchmachen müssen. Aber bitteschön an die geltenden Gesetze und Regelungen halten, wer das nicht tut, den seinen Antrag würde ich erst gar nicht bearbeiten……

  2. Am 06.Jul 2014 schrieb Lexa:

    Das Einzige, was ich mich frage, ist: Warum macht die CDU das mit?
    Wenn es in dieser Stadt noch mit rechten Dingen zuginge, müsste die Bezirksbürgermeisterin des Amtes enthoben und wegen Begünstigung diverser Krimineller vor Gericht gestellt werden. Das der sogenannte „Wowi“ dazu keine …. in der Hose hat, ist klar. Aber wieso lässt die CDU sich über Monate von einem Kreuzberger Mannweib und dem grün/roten Gesindel dort vorführen?

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