Was zu den Berliner Wahlen 2026 wichtig ist

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Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Abstimmung markiert zwei Besonderheiten: Erstmalig dürfen 16- und 17-Jährige bei der Landesparlamentswahl mitstimmen, und die Wahl setzt den regulären Fünf-Jahres-Rhythmus nach der Wiederholungswahl 2023 wieder in Kraft.

Was genau steht zur Wahl?

Gleichzeitig mit der Landtagswahl werden in allen Berliner Bezirken die Parlamente auf Bezirksebene (Bezirksverordnetenversammlungen) gewählt. Für diesen Tag waren keine Volksentscheide vorgesehen: Die Bürgerbegehren «Berlin ohne Autos» und «Berlin ohne Werbung» scheiterten an der Zahl der gesammelten Unterschriften.

Die Initiativen hätten Eingriffe in den öffentlichen Raum vorgeschlagen: «Berlin ohne Autos» zielte auf starke Einschränkungen des Autoverkehrs innerhalb der Ringbahn, «Berlin ohne Werbung» auf eine deutlich strengere Regulierung von Außenwerbung.

Warum finden die Wahlen 2026 regulär statt?

Das Abgeordnetenhaus wird in Berlin planmäßig alle fünf Jahre gewählt. Die turnusmäßige Wahl 2021 musste jedoch wegen erheblicher organisatorischer Mängel vollständig wiederholt werden; deshalb fand 2023 eine Ersatzwahl statt und es wurde bislang keine neue reguläre Legislatur begonnen. Die Abstimmung 2026 bringt die Reihenfolge wieder in den normalen Fünf-Jahres-Rhythmus zurück.

Wer ist wahlberechtigt?

Zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind grundsätzlich deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin haben. Die Frist zur Anmeldung des Wohnsitzes für Teilnahme an der Wahl endete am 20. Juni 2026.

Junge Wählerinnen und Wähler mit Ausweis am Wahltresen
Auch 16- und 17-Jährige sind 2026 erstmals bei der Landtagswahl wahlberechtigt.

Auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten können an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und in Berlin wohnen.

Rund 2,4 Millionen Stimmberechtigte erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese Versandaktion begann am 10. August 2026 und sollte bis Ende August abgeschlossen sein. Die Benachrichtigung nennt das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten.

Wie wird gewählt?

Bei der Abgeordnetenhauswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Berlin ist in 78 Wahlkreise unterteilt. Die zweite Stimme entscheidet über die Sitzeverteilung der Parteien.

Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme auf einem Tisch
Bei der Abgeordnetenhauswahl werden Erst- und Zweitstimme auf einem Stimmzettel abgegeben.

Wie beim Bundestag werden beide Stimmen auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben. Bei den Bezirksversammlungen verfügt jede Stimmeberechtigte über eine Stimme, mit der sie eine Liste einer Partei oder Wählergruppe wählt.

Briefwahl ist möglich; die Unterlagen müssen zuvor beantragt werden – online, schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlbüro. Meldezettel verloren? Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann man wählen, wenn man mit gültigem Ausweis sein zuständiges Wahllokal per Online-Suche oder über das Bezirkswahlbüro ermittelt.

Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus umfasst normalerweise mindestens 130 Sitze. Davon werden 78 Abgeordnete direkt gewählt, die übrigen Sitze werden über Parteienlisten auf Bezirks- und Landesebene verteilt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Gesamtzahl erhöhen; derzeit sitzen 159 Abgeordnete im Parlament der laufenden Legislatur.

Parteien, Kandidaten und Unabhängige

Für die Wahl 2026 treten insgesamt 17 Parteien an. Zwölf von ihnen haben Landeslisten eingereicht; andere Parteien sind entweder in allen Bezirken oder nur in einzelnen Bezirken präsent. Darüber hinaus kandidieren 11 unabhängige Einzelbewerberinnen und -bewerber.

  • Parteien mit Landesliste (Auswahl): AfD, Bündnis 90/Die Grünen, BSW, DKP, Die Urbane, FDP, ÖDP, PdF, Die Partei, Tierschutzpartei, SGP, Volt.

SPD, CDU und Die Linke treten mit Listen in allen Bezirken an. In einzelnen Bezirken sind zudem kleinere Formationen wie die Bergpartei oder die Partei «Heimat» vertreten.

Wer führt die Listen an?

Die etablierten Parteien gehen mit bekannten wie auch neuen Spitzenkandidaten in den Wahlkampf. Für die CDU wurde Stefan Evers zum Spitzenkandidaten gewählt; er trat die Nachfolge von Kai Wegner an, der seine Kandidatur zurückzog.

Die SPD schickt mit Steffen Krach einen neuen Spitzenkandidaten ins Rennen. Bei den Grünen bilden Werner Graf und Bettina Jarasch erneut eine Doppelspitze; im Falle eines Wahlsiegs wäre Werner Graf der vorgesehene Kandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters.

Für die Linke führt erstmals Elif Eralp die Liste an. Die AfD tritt erneut mit Kristin Brinker als Spitzenkandidatin an. Die FDP setzt auf Christoph Meyer als Spitzenkandidaten, und die neu in Berlin antretene BSW listet Alexander King als Spitzenkandidaten.

Was geschieht nach dem Wahltag?

Sobald um 18 Uhr die Wahllokale schließen, veröffentlichen Wahlforschungsinstitute erste Hochrechnungen, basierend auf Wahlbefragungen vor Ort. Im Laufe des Abends präzisieren Schätzungen die voraussichtlichen Ergebnisse.

Das vorläufige amtliche Ergebnis wird meist in der Nacht oder am folgenden Tag bekanntgegeben; die endgültige amtliche Feststellung erfolgt durch die Landeswahlleitung einige Wochen später. Anschließend beginnen die Koalitionsverhandlungen — üblicherweise ein Prozess von mehreren Wochen. Sobald ein Bündnis steht, wählt das Abgeordnetenhaus den oder die Regierende Bürgermeisterin bzw. den Regierenden Bürgermeister, der dann das Landesparlament (den Senat) beruft.

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