Worauf es bei der Berliner Wahl 2026 ankommen wird

Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen

Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) — erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige bei der Wahl zum Landesparlament mitentscheiden. Die Abstimmung folgt wieder dem regulären fünfjährigen Rhythmus, nachdem die Wahlen 2021 wegen organisatorischer Probleme 2023 wiederholt werden mussten.

Worum geht es bei der Abstimmung?

Hauptgegenstand der Wahl ist das Abgeordnetenhaus, das Parlament des Stadtstaates Berlin. Parallel dazu wählen die Bürgerinnen und Bürger die örtlichen Bezirksparlamente (BVV).

Für den Wahltermin sind keine Volksentscheide vorgesehen: Die beiden Initiativen „Berlin ohne Autos“ und „Berlin ohne Werbung“ schafften nicht die nötigen Unterschriften und werden nicht auf dem Stimmzettel stehen. Die erste Initiative wollte den Fahrzeugverkehr innerhalb des S‑Bahn‑Rings deutlich einschränken; die zweite strebte eine schärfere Regulierung von Außenwerbung an.

Warum finden die Wahlen 2026 regulär statt?

Berlin kehrt zum normalen Turnus zurück: Das Abgeordnetenhaus wird im fünfjährigen Abstand gewählt. Die ursprünglich für 2021 geplanten Wahlen mussten wegen erheblicher organisatorischer Mängel neu aufgerollt werden, so dass 2023 erneut abgestimmt wurde.

Die Wiederholungswahl 2023 setzte den Legislaturzyklus jedoch nicht neu in Gang. Daher gilt 2026 als regulärer Wahltermin im vorgesehenen Rhythmus.

Wer darf wählen?

Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus gilt: Wahlberechtigt sind in der Regel alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis endete am 20. Juni.

Junge Menschen mit Wahlbenachrichtigungen und Ausweisen stehen vor einem Wahllokal
Erstmals dürfen 16‑ und 17‑Jährige bei der Abgeordnetenhauswahl mitstimmen.

Bei den Bezirkswahlen gilt teils eine weitere Regelung: Staatsangehörige anderer EU‑Länder ab 16 Jahren, die in Berlin wohnen, dürfen bei BVV‑Wahlen mitstimmen.

Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte erhalten vorab eine Wahlbenachrichtigung per Post. Die Versendung begann am 10. August und soll laut Senat bis Ende August abgeschlossen sein. Das Schreiben informiert über den zuständigen Wahlraum und die Öffnungszeiten.

Wie wird in Berlin gewählt?

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Berlin ist in 78 Wahlkreise aufgeteilt; die Zweitstimme entscheidet über die Verteilung der Sitze im Parlament. Erst- und Zweitstimme werden auf einem gemeinsamen Stimmzettel abgegeben — ähnlich wie bei Bundestagswahlen.

Gemeinsamer Stimmzettel mit Erst‑ und Zweitstimme und Wahlkabinen im Hintergrund
In Berlin gibt jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Erst- und Zweitstimme auf einem Stimmzettel.

Für die Bezirksverordnetenversammlungen steht pro Wähler nur eine Stimme zur Verfügung, die an eine Partei oder Wählervereinigung geht.

Briefwahl ist möglich, erfordert aber vorher die Beantragung der Briefwahlunterlagen — online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde. Detaillierte Fristen und Abläufe veröffentlicht das Land Berlin auf berlin.de.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem mit einem gültigen Ausweis wählen. Den Wahlraum findet man ebenfalls über die Online‑Suchfunktion der Berliner Wahlverwaltung oder durch Nachfrage bei der örtlichen Bezirkswahlbehörde.

Wie viele Sitze sind im Abgeordnetenhaus zu vergeben?

Das Abgeordnetenhaus besteht formal aus mindestens 130 Abgeordneten. Davon werden 78 per Direktmandat in den Wahlkreisen bestimmt, die übrigen über die Landeslisten der Parteien verteilt. Durch sogenannte Überhang‑ und Ausgleichsmandate kann die Zahl der Mandate allerdings steigen. In der laufenden Legislaturperiode umfasst das Parlament 159 Mitglieder.

Welche Parteien treten an?

Die Wahlteilnahme ist breit: Insgesamt melden sich 17 Parteien zur Wahl an. Zwölf von ihnen treten mit einer Landesliste an, mehrere weitere nur mit Kreis‑ oder Bezirkslisten.

Parteien mit Landeslisten (Auswahl): AfD, Bündnis 90/Die Grünen, BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit), DKP, Die Urbane, FDP, ÖDP, Partei des Fortschritts (PdF), Die Partei, Tierschutzpartei, SGP und Volt Deutschland.

Parteien mit Kandidaten in allen Wahlkreisen sind unter anderem SPD, CDU und Die Linke. Ergänzend treten kleinere Gruppierungen wie die Bergpartei (B*) oder Die Heimat nur in einzelnen Wahlkreisen an.

Darüber hinaus haben sich elf unabhängige Kandidatinnen und Kandidaten eingetragen, die ohne Partei auf Stimmenfang gehen.

Wer sind die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten?

In den großen Parteien stehen folgende Spitzenpersonalien fest: Bei der CDU geht der Senatspolitiker Stefan Evers als Spitzenkandidat ins Rennen; er wurde kurz vor der Wahl zum Nachfolger von Kai Wegner gewählt. Die SPD nominiert Steffen Krach als Hauptkandidaten der Landespartei.

Die Grünen treten erneut mit dem Spitzenduo Werner Graf und Bettina Jarasch an; sollte die Partei stärkste Kraft werden, sieht die Vereinbarung vor, dass Graf das Amt des Regierenden Bürgermeisters übernimmt. Die Linke schickt mit Elif Eralp erstmals eine neue Spitzenkandidatin ins Rennen.

Weitere bekannte Spitzenkandidaten sind Kristin Brinker (AfD), Christoph Meyer (FDP) und Alexander King für die neue BSW‑Liste. King sitzt bereits als Abgeordneter im Parlament, nachdem er 2023 über die Linke gewählt worden war.

Was geschieht unmittelbar nach der Wahl?

Sobald um 18:00 Uhr die Wahllokale schließen, veröffentlichen Meinungsforschungsinstitute erste Hochrechnungen auf Basis von Exit‑Polls. Im Laufe des Abends werden diese Vorhersagen sukzessive verfeinert.

Vorläufige amtliche Ergebnisse sind in der Regel noch in der Wahlnacht oder am folgenden Tag zu erwarten. Die endgültige Bestätigung der Wahlergebnisse erfolgt durch die Landeswahlleitung erst nach einigen Wochen.

Danach beginnen Koalitionsverhandlungen zwischen den aussichtsreichsten Parteien. Bis zur Bildung einer Regierung können mehrere Wochen vergehen. Nach Abschluss eines Koalitionsvertrags wählt das Abgeordnetenhaus den Regierenden Bürgermeister; dieser bestimmt anschließend die Senatorinnen und Senatoren der neuen Landesregierung.

Geben Sie Ihr Feedback

★★★★★

Seien Sie der Erste, der dieser Beitrag bewertet
oder hinterlassen Sie eine detaillierte Bewertung



stadtmorgen.de ist ein unabhängiges Medium. Unterstützen Sie uns, indem Sie uns zu Ihren Google News Favoriten hinzufügen:

Kommentar posten

Kommentar veröffentlichen