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Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für die kommenden fünf Jahre. Die Wahl steht deshalb im Fokus, weil erstmals 16- und 17-Jährige beim Landesparlament mitentscheiden dürfen und Berlin nach den Wahlwiederholungen von 2023 wieder zum regulären Rhythmus zurückkehrt.
Was steht zur Wahl?
Zur Abstimmung stehen das Abgeordnetenhaus von Berlin als Landesparlament und die Bezirksverordnetenversammlungen. Beide Gremien werden für fünf Jahre gewählt.
Volksentscheide sind an diesem Termin nicht vorgesehen: Zwei Initiativen — «Berlin ohne Autos» und «Berlin ohne Werbung» — erreichten nicht die nötigen Unterschriften. Die eine wollte den Autoverkehr innerhalb des S‑Bahn‑Rings deutlich einschränken, die andere strengere Regeln für Außenwerbung durchsetzen.
Warum finden die Wahlen 2026 im regulären Zyklus statt?
Das Abgeordnetenhaus wird turnusmäßig alle fünf Jahre neu gewählt. Obwohl geplante Wahlen 2021 wegen organisatorischer Mängel 2023 wiederholt werden mussten, begann dadurch kein neuer Fünf‑Jahres‑Zyklus. Deshalb fällt der reguläre Wahltermin bereits 2026 an.
Wer ist wahlberechtigt?
Zum Abgeordnetenhaus dürfen laut Angaben Wahlberechtigte mit deutschem Pass antreten, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Für die Teilnahme musste man sich bis zum 20. Juni registrieren lassen.

Nach den gleichen Vorgaben können dem Text zufolge auch Staatsangehörige anderer EU‑Länder mit Wohnsitz in Berlin wählen, sofern sie das Mindestalter von 16 Jahren erreichen.
Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte erhalten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post. Der Versand begann am 10. August und soll bis Monatsende abgeschlossen sein. Die Benachrichtigung nennt das Wahllokal und dessen Öffnungszeiten.
Wie läuft die Stimmabgabe ab?
Beim Abgeordnetenhaus hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen auf einem Stimmzettel: Mit der Erststimme wählt man die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis (Berlin hat 78 Wahlkreise). Die Zweitstimme bestimmt den Anteil der Sitze, den die Parteien erhalten.

Für die Bezirksverordnetenversammlungen gibt es jeweils nur eine Stimme, mit der Listen von Parteien oder Wählervereinigungen unterstützt werden können.
Briefwahl ist möglich, erfordert aber einen vorherigen Antrag — online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde. Details und Fristen veröffentlicht das Land Berlin (berlin.de).
Fehlt die Wahlbenachrichtigung, ist die Stimmabgabe dennoch möglich, wenn ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt wird. Das zuständige Wahllokal lässt sich ebenfalls über die Online‑Suche des Landes oder bei der Bezirkswahlbehörde erfragen.
Wie viele Abgeordnete hat das Abgeordnetenhaus?
Die gesetzliche Mindeststärke des Parlaments liegt bei 130 Abgeordneten. Davon werden 78 direkt gewählt. Durch Überhang‑ und Ausgleichsmandate kann die Zahl jedoch steigen; aktuell umfasst das Parlament 159 Mitglieder.
Wer tritt an?
Insgesamt sind 17 Parteien zur Wahl zugelassen. Zwölf von ihnen haben landesweite Listen aufgestellt; fünf treten nur mit Wahlkreislisten an.
Parteien mit landesweiten Listen sind unter anderem AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW), DKP, Die Urbane, FDP, ÖDP, Partei des Fortschritts, Die Partei, Tierschutzpartei, SGP und Volt.
SPD, CDU und Die Linke treten mit Kreislisten in allen Wahlkreisen an. Weitere Bewerberlisten sind beispielsweise die Bergpartei (B*) und Die Heimat in einzelnen Wahlkreisen. Zudem gibt es elf unabhängige Kandidaturen.
Wer sind die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten?
Die wichtigsten Parteien haben ihre Spitzenkandidaten benannt. Bei der CDU wurde kurzfristig Senator Stefan Evers zum Spitzenkandidaten gewählt, nachdem der bisherige Bürgermeister Kai Wegner seine Kandidatur zurückgezogen hatte. Evers wurde erst etwa zehn Wochen vor der Wahl aufgestellt.
Die SPD geht mit dem neuen Landesvorsitzenden Steffen Krach ins Rennen. Bündnis 90/Die Grünen treten erneut mit einem Spitzenduo an: Werner Graf und Bettina Jarasch; Graf wäre bei einem Wahlsieg als Regierender Bürgermeister vorgesehen.
Die Linke setzt auf Elif Eralp als Spitzenkandidatin. Bei der AfD bleibt Kristin Brinker die führende Stimme, wie schon 2021 und 2023. Für die FDP kandidiert erstmals Christoph Meyer als Spitzenkandidat. Das neuere Bündnis BSW schickt Alexander King ins Rennen; er sitzt bereits als ehemaliges Mitglied der Linken im Abgeordnetenhaus, gewählt 2023.
Was passiert am Wahlabend und danach?
Die Wahllokale schließen um 18:00 Uhr. Danach werden erste Prognosen auf Basis von Exit‑Polls veröffentlicht; im Verlauf des Abends folgen detailliertere Hochrechnungen.
Ein vorläufiges amtliches Ergebnis wird meist in der Nacht oder am nächsten Tag gemeldet. Die endgültige Feststellung durch die Landeswahlleitung kann einige Wochen dauern.
Anschließend beginnen Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien. Nach Abschluss und Unterzeichnung eines Koalitionsvertrags wählt das Abgeordnetenhaus den Regierenden Bürgermeister. Dieser ernennt dann die Senatorinnen und Senatoren der neuen Landesregierung.











