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Am Mont Blanc entzündet sich ein Streit um die Evakuierung von 32 Bergsteigern: Während die Behörden den Aufstieg trotz Warnungen kritisieren, betonen Bergführer und Betroffene, die Lage sei anders gewesen. Im Zentrum stehen die Schließung zweier Schutzhütten und die Frage, wer für die Rettungskosten aufkommt.
Am 11. August ordnete Jean-Marc Peillex, der Bürgermeister von Saint‑Gervais, die Sperrung der Schutzhütten Tête‑Rousse und Goûter an. Anlass war die außergewöhnlich hohe Gefahr von Steinschlag im sogenannten Grand Couloir du Goûter auf der französischen Seite des Mont Blanc.
Die Maßnahme sollte verhindern, dass weitere Alpinisten die bei Touren übliche französische Route zum Gipfel nutzen. Nach Angaben der Behörden hatten 32 Bergsteiger die Sperrung ignoriert und saßen später in der Folge fest.
Behörden: Kein akuter Notfall, private Evakuierungen
Peillex erklärte, es habe weder schwere Verletzte noch eine medizinische Notlage gegeben. Nach Einschätzung der Einsatzleitung wäre ein Abstieg am folgenden Tag wieder möglich gewesen, weshalb er eine kostenlose Bergrettung durch den öffentlichen Dienst ablehnte.

Stattdessen organisierten die Betroffenen eigene Hubschrauberflüge – auf Kosten der Bergsteiger. Teile der Gruppe ließen sich ausfliegen, andere entschieden sich für den Abstieg zu Fuß.
Alpenverein und Betroffene widersprechen
Dem widerspricht der französische Alpenverein FFCAM. Sein Präsident, Charles Van der Elst, schrieb auf LinkedIn: „Lassen wir nicht zu, dass sich eine Darstellung durchsetzt, die nicht der Wahrheit entspricht.“

Van der Elst und ein betroffener Alpinist, der dem Fachmagazin ALPIN Auskunft gab, berichten, viele Beteiligte seien bereits unterwegs gewesen, als die Schließung veranlasst wurde. Erst auf der Hütte hätten sie von der akuten Steinschlaggefahr erfahren.
Der Bergsteiger schilderte, die Entscheidung zur Sperrung sei sehr kurzfristig gefallen und habe faktisch erst ab dem folgenden Tag gegolten. Daher habe die Gruppe die Nacht wie geplant auf der Goûter‑Hütte verbracht und auf Informationen über einen sicheren Abstieg gewartet. Die Hüttenwirte hätten einen Abstieg zwar für prinzipiell möglich gehalten, aber wegen der erhöhten Steinschlaggefahr davon abgeraten.
Die Betroffenen betonen, dass ein gemeinsamer Abstieg von 32 Personen durch das gefährdete Couloir zusätzlich Steinschläge auslösen und andere Bergsteiger gefährden könnte. Sie seien den Empfehlungen der Bergführer und des Hüttenpersonals gefolgt.
Grundsatzdebatte: Hilfeleistung und Verantwortung
Van der Elst kritisierte die Diskussion, ob die Rettung selbstverschuldet gewesen sei, und forderte einen klaren Grundsatz: Hilfe dürfe nicht davon abhängen, wie jemand in die Notlage geraten sei.
Peillex hält dagegen an seiner Haltung fest. Auf Instagram bezeichnete er die Stellungnahme des Alpenvereins als „sinnlose Kontroverse“ und warf Van der Elst mangelnden Realitätsbezug in den Bergen vor. Seiner Ansicht nach müssten die Verantwortlichen vor Ort wieder stärker entscheiden können, wie mit solchen Situationen umzugehen sei.
Auswirkungen auf die Diskussion um Rettungskosten
Der Vorfall hat auch in Italien eine Debatte über die Kosten von Rettungseinsätzen neu entfacht. Seit Jahresbeginn können dort Personen zur Kasse gebeten werden, wenn sie ohne ausreichenden Grund Hilfe anfordern oder einen Einsatz vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässig verursachen.
Die Höhe einer möglichen Rechnung bemisst sich unter anderem an eingesetztem Personal, Fahrzeugen und der Einsatzdauer. Besonders hohe Kosten fallen bei Luftrettung an: Für einen Polizeihubschrauber werden bis zu rund 4.000 Euro pro Stunde genannt, für bestimmte Turboprop‑Einsätze bis zu knapp 5.000 Euro pro Stunde.
Notwendige Rettungseinsätze bleiben nach den Regeln grundsätzlich kostenfrei; die neue Regelung zielt auf Fälle ab, in denen ein Einsatz wegen grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Anforderung vermeidbar gewesen wäre.











