Senat startet Bundesratsinitiative zum besseren Schutz vor Schrottimmobilien

Senat startet Bundesratsinitiative zum besseren Schutz vor Schrottimmobilien

Laut einer Mitteilung hat der Berliner Senat auf Vorlage von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann beschlossen, dass Berlin eine Bundesratsinitiative startet, um Verbraucher besser vor dem Erwerb von sogenannten Schrottimmobilien zu schützen. Geändert werden sollen zwei Bundesgesetze.

Dabei liegt der zentrale Punkt im Entwurf des geänderten Beurkundungsgesetzes: Nur noch der Notar, der später den Kauf beurkundet, darf den Text des geplanten Rechtsgeschäfts dem Kunden zusenden. Dies muss er mindestens zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung tun. Wird die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, muss der Notar es schriftlich begründen, wenn er trotzdem beurkunden will.

Auch soll diese Änderung von der geplanten Anpassung der Bundesnotarordnung flankiert werden. Verstößt künftig ein Notar wiederholt grob gegen diese Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden. Beide Änderungen sollen sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Bedenkzeit bei Immobilienkäufen auch wirklich eingehalten wird.

Zwar gilt die Zwei-Wochen-Frist auch schon heute, aber es muss nicht zwingend der Notar, sondern es darf auch der Verkäufer dem Käufer den Text des geplanten Rechtsgeschäfts überreichen. In letztgenanntem Fall hat der Notar bislang keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die zwei Wochen auch wirklich schon verstrichen sind.

Diese Frist ist zudem eine Regelfrist, von der unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage ist aber gerade in den kritischen Fällen nach der Beurkundung nur noch schwer zu ermitteln, ob ein solcher Ausnahmefall vorgelegen hat oder nicht. Wird die Zwei-Wochen-Frist unterschritten, soll der Notar zukünftig im Vertrag begründen müssen, warum dennoch beurkundet werden kann. Diese Begründung in der Urkunde kann dann auch im Wege der Notarrevision überprüft werden.

Mit den angestrebten Änderungen von Beurkundungsgesetz und Bundesnotarordnung sollen diese Lücken geschlossen werden. Zusätzliche Kosten für die Käufer entstehen durch diese Änderungen nicht.